Das Privatversicherungsrecht
regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.
Es gilt dabei vor allem das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Das Privatversicherungsrecht umfasst das
Versicherungsunternehmensrecht, das Versicherungsaufsichtsrecht und das Versicherungsvertragsrecht.