Konformität ist der Gefängniswärter der Freiheit und der Feind des Wachstums. John F. Kennedy
Konformität ist der Gefängniswärter der Freiheit und der Feind des Wachstums. John F. Kennedy

Schnelle Scheidung

Vorsicht vor diesem Werbespruch. Dieser ist genauso pauschal und falsch wie eine Online - Scheidung.

 

Jede Scheidung ist so individuell wie das Leben. Es gibt zwar gleiche oder ähnliche Prozessabläufe, aber ob die Scheidung am Ende tatsächlich schnell verläuft, hängt von einigen Faktoren mehr als nur vom guten Willen des Mandanten und des Anwalts ab.

 

Sind sich die Noch Ehepartner einig, d.h. ein beteiligter Ehegatte stellt über einen Anwalt den Scheidungsantrag und der andere Beteiligte stimmt dem zu, ist das die einfachste Variante.

 

Werden beide Beteiligte von jeweils einem Anwalt vertreten und stellen diese jeweils einen eigenen Scheidungsantrag und alle mit der Scheidung verbundenen Angelegenheiten sind geregelt, ist dies auch relativ unproblematisch.

 

Der vorherige notarielle Abschluss eines Ehevertrages mit Scheidungsfolgenvereinbarung vereinfacht die mit der Scheidung im Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, verkürzen jedoch nicht immer die gerichtliche Verfahrensdauer.

 

Wird der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich der jeweiligen Rentenanwartschaften, zwischen den Beteiligten notariell ausgeschlossen, bleibt dem Gericht dennoch ein eigenes Prüfungsrecht hinsichtlich einer möglichen Übervorteilung des einen oder anderen Ehepartners. Nur wenn beide während der Ehezeit fortlaufend für ihren Unterhalt gesorgt und ein etwa gleich hohes Einkommen erzielt haben, ist die Möglichkeit, dass das Gericht auf die Einholung von Auskünften bei den Rentenversicherungsträgern verzichtet, gegeben.

 

Die Familiengerichte dürfen trotz einer notariellen Vereinbarung die entsprechenden Auskünfte einholen, die ein Verfahren entsprechend verzögern können.

 

Erst wenn alle Auskünfte der Rentenversorgungsträger vorliegen, beraumt das Gericht einen Verhandlungstermin zur Scheidung an.

 

Online-Scheidungen gibt es nicht und wird es auch weiterhin vorläufig nicht geben. In Deutschland wird noch jede Scheidung vor einem Familienrichter/in durch Beschluss ausgesprochen. Die entsprechenden Anträge und Unterlagen müssen durch einen Anwalt bei Gericht eingereicht werden. Nur ein Rechtsanwalt darf entsprechende Anträge stellen, die Partei darf einer Scheidung zustimmen, nicht jedoch Anträge stellen oder auf Rechtsmittel verzichten.

 

Es lohnt sich das persönliche Kennenlernen des Rechtsvertreters, denn das unpersönliche Zusenden von Unterlagen entbindet am Ende doch nicht davon, persönlich vor Gericht zu erscheinen.

 

Sollten Sie also Ihre Ehescheidung planen oder aber zunächst nur ein Beratungsgespräch wünschen, vereinbaren Sie gern einen Besprechungstermin.

Kontakt und Terminvereinbarung

Diana Timpe

Rechtsanwältin

 

Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

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Rudolf Timpe

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bis 29.05.2019

 

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